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   OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96   

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OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96 (https://dejure.org/1997,2985)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.1997 - 3 U 477/96 (https://dejure.org/1997,2985)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 3 U 477/96 (https://dejure.org/1997,2985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufwendungsersatz aus culpa in contrahendo bei Abbruch von Grundstücksverkaufsverhandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung auf Ersatz der gemachten Aufwendungen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ; Haftung ausschließlich wegen der Verweigerung des Vertragsschlusses; Schutzzweck der Formvorschrift des § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F. ; Indirekter Zwang zum Vertragsabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Aufwendungsersatz bei gescheitertem Grundstücksverkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 313

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 974
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1996 - VIII ZR 327/94

    Ansprüche des Außenhandelsbetriebes der ehemaligen DDR gegen einen inländischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96
    Ein solches Verschulden kann einmal darin bestehen, daß der eine Teil schuldhaft - etwa dadurch, daß er eine in Wirklichkeit fehlende Entschlossenheit zum Vertragsschluß zum Ausdruck bringt oder gegen Aufklärungspflichten verstößt - im anderen Teil das Vertrauen auf das bevorstehende Zustandekommen eines später nicht abgeschlossenen Vertrags erweckt und ihn dadurch zu Aufwendungen veranlaßt (BGH, DtZ 1996, 113 = DB 1996, 777).

    Zwar kommt eine Schadensersatzpflicht grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustandekommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, DtZ 1996, 113 = DB 1996, 777; NJW 1975, 17'74; NJW-RR 1989, 627).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96
    Insbesondere darf ein Grundstücksverkäufer, selbst wenn er den Vertragsabschluß mündlich schon als sicher hingestellt hat, diesen auch ohne triftigen Grund ablehnen, Ausnahmen können nur in ganz besonderen Fällen anerkannt werden, nämlich dann, wenn das Verhalten des "Abbrechenden" einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet; dies erfordert in der Regel die Feststellung eines vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens (BGH, NJW 1996, 1884 [1851).
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96
    Zwar kommt eine Schadensersatzpflicht grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustandekommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH, DtZ 1996, 113 = DB 1996, 777; NJW 1975, 17'74; NJW-RR 1989, 627).
  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96
    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die auch den Grunstücksverkäufer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Grundstückskaufvertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens begründet wird; dies würde einen indirekten Zwang zum Vertragsabschluß bedeuten (vgl. BGH, NJW 1975, 43 [441; DNotZ 1983, 621 [6231).
  • BGH, 08.10.1982 - V ZR 216/81

    Zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Verhandlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96
    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die auch den Grunstücksverkäufer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Grundstückskaufvertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens begründet wird; dies würde einen indirekten Zwang zum Vertragsabschluß bedeuten (vgl. BGH, NJW 1975, 43 [441; DNotZ 1983, 621 [6231).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2012 - 6 W 149/11

    Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung durch

    Nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zu redlichem Verhalten - erforderlich ist in der Regel ein vorsätzlicher Verstoß - kann bei einem formbedürftigen Vertrag Schadensersatz nach § 311 in Betracht kommen (Palandt, a.a.O., § 311 Rn 39; BGH NJW 1996, 1994; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 974).
  • AG Hamburg-Barmbek, 21.11.2008 - 821 C 157/08
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Abschluss des Vertrages später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteil v. 15.01.2001, II ZR 127/99 m. w. N.; BGH, Urteil v. 29.03.1996, V ZR 332/94; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2001, 11 U 13/01; OLG Koblenz, Urteil v. 25.02.1997, 3 U 477/96; Ludwig in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 311b BGB; Rn. 315).

    Diese allgemeine Regel wird bei formbedürftigen Rechtsgeschäften noch weiter eingeschränkt, weil sie auf einen indirekten Zwang zum Vertragsabschluss hinausliefe (OLG Koblenz, Urteil v. 25.02.1997, 3 U 477/96; Ludwig in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 311b BGB; Rn. 315).

  • LG Paderborn, 28.04.2000 - 2 O 132/00

    Formbedürftigkeit des Anspruchs auf Zahlung einer break-up fee aus einem "Letter

    Bei einem formbedürftigen Vertrag besteht nach der obergerichtlichen Rspr. ein Schadensersatzanspruch nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten; erforderlich ist in der Regel eine vorsätzliche Treuepflichtverletzung (BGH NJW 1996, 1884 = DNotZ 1997, 624 ; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 974 ; OLG Frankfurt a.M. MDR 1998, 957 ; OLG Hamm NJW-RR 1991; 1043).
  • OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07

    Gescheiterte Errichtung eines Zementwerkes im Hafengebiet

    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die den Grundstückseigentümer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Grundstückskaufvertrages/Erbbaurechtsvertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens begründet wird; dies würde nämlich einen unzulässigem indirekten Zwang zum Vertragsabschluss bedeuten ( BGH NJW 96, 1884 f.m.w.N.; OLG Koblenz NJW-RR 97, 974, OLG Frankfurt/M. MDR 98, 957 f.).
  • KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung

    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die auch den Grundstücksverkäufer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Vertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens und damit ein indirekter Zwang zum Vertragsabschluß begründet wird ( BGH NJW 1996, 1884, 1885; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 974 ; OLG Frankfurt MDR 1998, 957, 958).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 3 U 61/97

    Schadensersatzklage wegen Nichterfüllung eines Vorvertrages bei

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  • LG Lüneburg, 18.02.2003 - 6 S 141/02

    Grundsätzlich keine Haftung aus culpa in contrahendo beim Abbruch formbedürftiger

    Im Übrigen hat das Amtsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass bei einem Abbruch von Verhandlungen über formbedürftige Verträge eine Haftung aus c.i.c. nur in eingeschränktem Maße, nämlich nur bei besonders schwerwiegenden Treueverstößen, in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1996, 1884 ff. [BGH 29.03.1996 - V ZR 332/94] ; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 974).
  • AG Münster, 16.10.2003 - 8 C 1802/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Nichtzustandekommens eines notariellen

    Gleichfalls entspricht es höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass im Bereich zu beurkundender Rechtsgeschäfte der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, grundsätzlich selbst dann keine Schadensersatzansprüche auszulösen vermag, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch fehlt (so BGH a.a.O.; BGH WM 1982, 1436 [1437]; OLG Frankfurt/Mainz MDR 1988, 957 [958]; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 974 sowie - zuletzt - LG Münster, Urteil vom 09. Juli 2003 in 2 0 167/03).
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